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1 für seine Pflicht halten
предл.общ. (etw.) считать (что-л.) своим долгомУниверсальный немецко-русский словарь > für seine Pflicht halten
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2 долг
1) ( обязанность) Pflicht f; Schuldigkeit f2) ( взятое взаймы) Schuld f••первым долгом — vor allem, zu allererstотдать последний долг (почтить память умершего) — (dem Verstorbenen) die letzte Ehre erweisen (непр.)он в долгу как в шелку погов. — er steckt (tief) in Schulden, er ist bis über die Ohren in Schulden -
3 долг
долг 1. (обязанность) Pflicht f c; Schuldigkeit f c гражданский долг Bürgerpflicht f считать своим долгом für seine Pflicht halten* vt исполнять свой долг seine Pflicht erfüllen нарушить свой долг seine Pflicht verletzen верный своему долгу pflichttreu 2. (взятое взаймы) Schuld f c взять ( дать] в долг (aus)leihen* vt, (aus)borgen vt а первым долгом vor allem, zu allererst отдать последний долг (почтить память умершего) (dem Verstorbenen) die letzte Ehre erweisen* не остаться в долгу nichts schuldig bleiben* vi (s) он в долгу как в шелку погов.er steckt (tief) in Schulden, er ist bis über die Ohren in Schulden
См. также в других словарях:
halten — V. (Grundstufe) etw. mit der Hand gefasst haben, nicht loslassen Synonym: festhalten Beispiele: Kannst du bitte die Schlüssel halten? Sie hält ihren Sohn an der Hand. halten V. (Aufbaustufe) bestimmte Regeln befolgen, sich nach etw. richten… … Extremes Deutsch
Pflicht — Obliegenheit; Schuldigkeit; Verpflichtung; Agenda (österr.); Verbindlichkeit * * * Pflicht [pf̮lɪçt], die; , en: 1. a) etwas, was zu tun jmd. als eine (innere, sittliche, moralische) Verpflichtung ansieht, was seine eigenen bzw. die… … Universal-Lexikon
Pflicht — Pflịcht die; , en; 1 etwas, das man tun muss, weil es die Gesellschaft, die Moral, das Gesetz, der Beruf o.Ä. verlangt ≈ Verpflichtung ↔ Recht <eine sittliche, moralische, staatsbürgerliche Pflicht; jemandes Rechte und Pflichten; etwas für… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Für — Für, ein Bestimmungswörtchen, welches in doppelter Gestalt vorkommt. I. * Als ein Umstandswort des Ortes und der Zeit, für fort, weg, in welcher Gestalt es ehedem im Oberdeutschen sehr üblich war, und es zum Theil noch ist. Der regen is furi, ist … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Pflicht zur Hilfeleistung — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Gerät ein Mensch in eine Notlage, herrscht bei Ersthelfern oft… … Deutsch Wikipedia
Pflicht-Mitgliedschaft — Eine Pflichtmitgliedschaft ist die gesetzliche Verpflichtung für eine (natürliche oder juristische) Person, Mitglied einer Organisation zu werden. Die Pflichtmitgliedschaft stellt einen Eingriff in die Vertragsfreiheit (im Fall der Closed Shop… … Deutsch Wikipedia
Artikel 102 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Weltkarte des Todesstrafen Status aller Länder Blau: Todesstrafe ohne Ausnahme abgeschafft. Hellblau: Todesstrafe im Kriegsrecht. Khaki: Seit mindestens 10 Jahren keine Anwendung. Orange: Anwendung nur gegen Erwachsene … Deutsch Wikipedia
Reichsminister für die besetzten Ostgebiete — Das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (RMfdbO), auch als „Ostministerium“ (RMO) bezeichnet, war während des Zweiten Weltkriegs von 1941 bis 1945 die Zentralbehörde der nationalsozialistischen Zivilverwaltung der von der deutschen… … Deutsch Wikipedia
Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete — Das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (RMfdbO), auch als „Ostministerium“ (RMO) bezeichnet, war während des Zweiten Weltkriegs von 1941 bis 1945 die Zentralbehörde der nationalsozialistischen Zivilverwaltung der von der deutschen… … Deutsch Wikipedia
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende — Arbeitslosengeld II (Alg II) ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II. Es wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt und wird… … Deutsch Wikipedia
Grundsicherung für Arbeitssuchende — Arbeitslosengeld II (Alg II) ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II. Es wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt und wird… … Deutsch Wikipedia